Sitzzuteilungsverfahren

Die Mandate werden nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) verteilt. Dieses Verfahren gilt auch bei der Unterverteilung auf Listenverbindungen und Wahlbereichsvorschläge einer Partei.

Sitzverteilung

Alle Stimmen der Bewerber eines Wahlvorschlags werden zusammengezählt. Dabei gelten im ersten Schritt verbundene Wahlvorschläge (Listenverbindung) als eine Liste. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer).
Im zweiten Schritt erfolgt ggfs. eine Unterverteilung an die verschiedenen Wahlvorschläge einer Listenverbindung (auch nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen).
Im dritten Schritt erfolgt eine Unterverteilung an die Wahlvorschläge einer Partei oder Wählergruppe in verschiedenen Wahlbereichen.
Die Sitze eines Wahlvorschlags gehen an deren Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmen. Ist ein Bewerber auf mehreren Wahlbereichswahlvorschlägen gewählt worden, so wird ihm der Sitz in dem Wahlbereich zugeteilt, in dem er die meisten Stimmen erhalten hat.

Listenverbindung

Wahlvorschläge haben in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit von Listenverbindungen einzugehen. Interessanterweise lässt dies hier aber keinen Vorteil für die Parteien erwarten, da weder die Sperrklausel damit umgangen werden kann, noch ein Reststimmenbonus zu erwarten ist.

Direktwahl des Bürgermeisters/Landrats

Bei Direktwahl des Bürgermeisters (oder Landrats) erfolgt eine Mehrheitswahl in bis zu zwei Wahlgängen. Im ersten Wahlgang gewählt ist, wer über die Hälfte aller gültigen Stimmen erhalten hat. Haben sich mehrere Bewerber zur Wahl gestellt und ist nach dem ersten Wahlgang keiner gewählt, so findet binnen 21 Tagen nach dem ersten Wahlgang eine Stichwahl der beiden Bewerber mit den meisten Stimmen statt.

Quelle: Martin Fehndrich, Borkhofer Str. 62, 47137 Duisburg Sitze eines Wahlvorschlags gehen an deren Bewerber in der Rei

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